#GivingTuesday – Geben macht glücklich
Der #GivingTuesday ist der weltweite Tag des Gebens. An diesem Tag – heuer am 1. Dezember 2020 – dreht sich alles darum, zu geben und Gutes zu tun. Bitte helfen auch Sie!
Epidermolysis bullosa (kurz EB) ist eine angeborene, folgenschwere und derzeit noch nicht heilbare Hauterkrankung. Betroffene werden als „Schmetterlingskinder” bezeichnet, weil ihre Haut so verletzlich ist wie die Flügel eines Schmetterlings.
Nichts wünschen sich „Schmetterlingskinder” sehnlicher als ein Leben ohne Blasen, Wunden und Schmerzen. Unsere ForscherInnen im EB-Haus Austria haben dafür hervorragende Grundlagen geschaffen und setzen alles daran, den Traum ihrer Schützlinge wahr werden zu lassen.
Ein großes, gemeinsames Ziel: Heilung im neuen EB-Labor
DEBRA Austria hat heuer einen besonderen Geburtstag. Dank der Hilfe vieler SpenderInnen können wir kleine und große PatientInnen seit 25 Jahren unterstützen und ihnen Hoffnung und Zuversicht geben. Aber auch im Jubiläumsjahr haben "Schmetterlingskinder" nur einen Wunsch: Heilung von EB!
Jetzt ist Ihre Hilfe besonders wichtig! Nach 15 Jahren intensiver Forschung platzt das Labor im EB-Haus Austria aus allen Nähten. Wir möchten optimale Voraussetzungen für die EB-Forschung schaffen. Dafür braucht es ausreichend Platz und eine zeitgemäße Ausstattung – kurz: ein neues Forschungslabor. Denn nur dort kann schon bald ein Durchbruch in der Therapieentwicklung gelingen und der größte Wunsch aller „Schmetterlingskinder” in Erfüllung gehen.
Jeder kann mitmachen
Der #GivingTuesday ist der weltweite Tag des Gebens und fand seinen Anfang 2012 in den USA als Antwort auf den Black Friday und den Cyber Monday. Inzwischen verbreitet sich diese Idee auf der ganzen Welt. Denn Geben macht glücklich! Der #GivingTuesday steht auch 2020 unter dem Ehrenschutz von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen.
SPENDENKONTO
Wir freuen uns über Ihre direkte Überweisung auf unser Haupt-Spendenkonto:
IBAN: AT02 2011 1800 8018 1100
BIC: GIBAATWWXXX
STEUERVORTEIL
Die von Ihnen geleistete Spende ist gemäß § 4a Z 3 bzw. 4 EStG als Sonderausgabe (Privatpersonen) bzw. als Betriebsausgabe (Unternehmen) steuerlich absetzbar.
LAUTERKEIT & TRANSPARENZ
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